Ladeeinrichtung für Elektro-Mobilität
Im Frühjahr 2019 hat der Gesetzgeber eine Pflicht zur Anmeldung sämtlicher Ladeeinrichtungen von Elektromobilität an den zuständigen Netzbetreiber eingeführt.
Die rechtliche Grundlage besteht seit der Novellierung der Niederspannungsverordnung (NAV) aus dem Frühjahr 2019. Mit der Umsetzung der Meldepflicht für private Ladeinfrastruktur soll sichergestellt werden, dass alle netzrelevanten Ladeeinrichtungen dem zuständigen Netzbetreiber noch vor der Inbetriebnahme gemeldet werden.
Für die Anmeldung gelten folgende Grenzen:
Bemessungsleistung | anmeldepflichtig durch Betreiber | zustimmungspflichtig durch Netzbetreiber |
< 3,6 kVA | nein | nein |
>= 3,6 kVA und <= 12 kVA | ja | nein |
> 12 kVA | ja | ja |
*) hierzu zählt Ladeinfrastruktur für z. B. E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter
Um etwaigen Netzüberlastungen schon frühzeitig entgegenwirken zu könne, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, ihre privaten Ladepunkte
im Netzgebiet der Gemeindewerke Lam zu melden.
Bitte informieren Sie uns auch, wenn Sie die Installation einer anmeldepflichten Ladeinfrastruktur planen.