Erzeugungsanlagen
Ihr Weg zur Ihrer Erzeugungsanlage | |
Anmeldung einer Erzeugungsanlage | |
Anmeldung Batteriespeicher | |
Umsetzung Einspeisemanagement | |
Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlange in der Niederspannung | |
Auswahl Messkonzept VBEW Stand 07/2023 |
Vertragsunterlagen
Anlage 2: Preisblatt des Netzbetreibers Gemeindewerke Lam | |
Anlage 4: Technische Anschlussbedingungen und Richtlinien des Netzbetreibers für Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen | |
Anlage 6: Auszug NAV |
Möglichkeiten für den Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Anlagen
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung für die Dauer von 20 Jahren erhalten. Im Januar 2021 endet für die ersten Anlagen diese 20-jährige Förderphase.
Hier die wichtigsten Punkte zum Weiterbetreib Ihrer ausgeförderter Anlage:
- Eine Einspeisung ins Netz des Netzbetreibers ist weiterhin möglich. Die Anlagen werden nach Auslaufen der Förderung automatisch der sogenannten "Anschlussregelung" zugeordnet. Die Anschlussregelung gilt bis zum 31.12.2027
- Umbau auf Eigenverbrauch möglich, in diesem Fall ist aber eine Anpassung des Messkonzeptes erforderlich
- EEG-Umlage auf Eigenverbrauch entfällt für Anlagen bis 30 kW installierter Leistung und bis zu 30.000 kWh Eigenverbrauch pro Jahr
- Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Jahresmarktwert Solar (2019: 3,8 ct/kWh; 2020; 2,3 ct/kWh), abzüglich einer gesetzlich vorgeschriebenen Vermarktungspauschale (Jahr 2021: 0,4 ct/kWh)
Balkon PV-Anlagen
Unter bestimmten technischen Voraussetzungen darf eine steckerfertige PV-Anlage (Balkonanlage) im deutschen Stromnetz betrieben werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z/B/BalkonPV.html
Bitte beachten Sie, dass auch Balkon PV-Anlagen dem Netzbetreiber zu melden sind und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden müssen.
Datenschutzerklärung EEG
Marktstammdatenregister
Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Sollten Sie Ihre Anlage dort nicht registrieren, entfallen die Ansprüche auf Zahlungen nach dem EEG und KWKG.
Bitte beachten Sie, dass Stromspeicher als separate Einheit zu registrieren sind, ebenso Balkon PV-Anlagen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur: www.marktstammdatenregister.de